Was ist ein Regent?
Der Begriff „Regent“ stammt vom Lateinischen „regere“ ab, was so viel wie leiten, lenken oder regieren bedeutet. Als „Regent“ werden verschiedene Regierungspositionen und -Ämter aber auch Regierungsangestellte oder Beamte bezeichnet. Im Laufe der Zeit hat sich die Bedeutung durch ständig neue Strukturen in der Welt mehrfach geändert oder neuen Gegebenheiten angepasst. Den Zeitraum, in dem ein Regent an der Macht ist, bezeichnet man gemein hin als Regentschaft.
Inhalsverzeichnis
Regierende und amtierende Monarchen (Herrscher)
Als Herrscher bezeichnet man das Oberhaupt eines Stammes, Volkes, Landes oder Reiches. Historisch gesehen und aktuell wurden und werden diese Herrscher in verschiedenen Teilen der Welt beispielsweise als Sultan, Kaiser, Zar, Herzog oder König bezeichnet. Auch allgemeine Bezeichnungen wie Fürst oder Monarch sind teilweise üblich. Stellenweise werden auch Diktatoren und andere Machthaber als Herrscher bezeichnet. Alle diese verschiedenen Bezeichnungen lassen sich unter dem Begriff „Regent“ zusammenfassen.
Der Regent im staatsrechtlichen Sinn
Im staatsrechtlichen Sinne wird der Begriff „Regent“ für den aktuellen Herrscher einer Monarchie gebraucht, welcher die Regierungsgewalt stellvertretend für einen eigentlich anerkannten aber verhinderten Herrscher ausübt. Gründe für Verhinderung können zum Beispiel Krankheit oder zu jugendliches oder hohes Alter sein. Auch Gefangenschaft oder Exil sind legitime Gründe für eine Verhinderung des regulären Monarchen. Stellvertretender Regent wird dann meistens der nach der sogenannten Primogenitur Ordnung nächstberufene und regierungsfähige Agnat. Dieser regiert dann als sogenannter Prinzregent. Bei Minderjährigkeit wurde und wird häufig auch die Mutter des zukünftigen Herrschers eingesetzt. Historisch bedeutend für diese Stellvertreterregelung sind beispielsweise Prinzregent Luitpold von Bayern oder Johann von Österreich. Luitpold vertrat zunächst seinen Neffen König Ludwig II. und anschließend dessen geisteskranken Bruder Otto. I., während Johann von Österreich 1848/1849 das provisorische Oberhaupt des damals neu entstehenden Deutschen Reiches bildete. Weitere Beispiele sind Emma zu Waldeck und Pyrmont , welche die Regentschaft ihrer Tochter Wilhelmina von Oranien-Nassau in den Niederlanden übernahm oder aber George IV., welcher von 1811 bis 1820 seinen wahnsinnigen Vater vertrat.
Monarchen- oder Regentenname
In europäischen Monarchien bildet sich der Name des Herrschers aus seinem regulären Vornamen und einer hinten angestellten Ordinalzahl (z.B. Ludwig XIV.).
Weitere Bedeutungen der Bezeichnung „Regent“
Neben der Bezeichnung eines herrschenden bzw. stellvertretenden Monarchen und Herrschers werden auch noch weitere Stellen und Ämter als „Regenten“ bezeichnet.
Dominium im Mittelalter
Als sogenanntes Dominium (lat. Herrschaft) wurde im Mittelalter ein Komplex von mehreren Gütern und Herrschaften bezeichnet, welche zusammen das Vermögen einer Herrschaft bildeten. Die Verwaltung dieses Komplexes erfolgte in der Regel zentral durch einen Beamten, welcher in den meisten Quellen ebenfalls als „Regent“ bezeichnet wird.
Das Regent von Amsterdam
Amsterdam verfügt über eine quasi autonome Stadtregierung. Das Regent von Amsterdam bezeichnet im weitesten Sinne die Mehrzahl der in dieser Regierung vertretenen Mitglieder des Regentenpatriziats, welches die Stadtherren Amsterdams stellt. In der Regel werden jedoch mit diesem Begriff nur die einflussreich und langjährig regierenden Bürgermeister Amsterdams betitelt.